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Kontaktadresse:
Geriatrische Klinik
Rorschacher Strasse 94
9000 St.Gallen
Telefon 071 243 81 11
Fax 071 243 81 12


 
     
 
Ärztliche Information  
   

Die Stationsärztin oder der Stationsarzt wird Sie regelmässig in verständlicher Form über Ihren Gesundheitszustand, den voraussichtlichen Verlauf des Krankheitsprozesses und über die Therapien informieren. Stellen Sie Rückfragen, wenn Sie zusätzliche Informationen wünschen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Termin mit der Oberärztin, dem Oberarzt, oder mit dem Chefarzt vermittelt.




 
 
   
Ihre aktive Mitarbeit  
   

Wir behandeln Sie nach den Grundsätzen der medizinischen Wissenschaften und berücksichtigen Körper, Psyche und soziales Umfeld. Wir sind auf Ihre vollständigen und ausführlichen Angaben angewiesen.

Es ist wichtig, dass Sie sich möglichst aktiv an den Behandlungen beteiligen, um Ihre individuell gesteckten Ziele zu erreichen.




 
 
   
Einsichtsrecht/Schweigepflicht  
   

Die Krankengeschichte enthält alle wesentlichen Angaben und Unterlagen über Ihre Krankheit und deren Verlauf. Auf Wunsch können Sie Einsicht nehmen, in der Regel im Beisein eines Kaderarztes. Ausgenommen sind allfällige Angaben von Drittpersonen. Nach Abschluss der Behandlung wird die Krankengeschichte noch 10 Jahre in der Klinik aufbewahrt. Das Klinikpersonal ist an die Schweigepflicht gegenüber unbefugter Dritter gebunden. Als Dritte gelten grundsätzlich alle Personen, die an Ihrer Behandlung nicht unmittelbar beteiligt sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir ohne Ihre anderslautende Willensänderung Ihrem nachbehandelnden Arzt ausserhalb des Spitals die notwendigen medizinischen Auskünfte erteilen.




 
 
   
Auskunft an Angehörige/Bezugspersonen  
   

Teilen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mit, wer über Ihren Gesundheitszustand informiert werden darf. Wir gehen davon aus, dass zunächst Ihre Angehörige (Ehepartnerin/Ehepartner, Lebenspartnerin/Lebenspartner, Kinder, Geschwister) Informationen über Ihren Gesundheitszustand erfahren dürfen. Dritte werden nur mit Ihrer Zustimmung informiert.




 
 
   
Wünsche und Beschwerden  
   

"Ihr Lob freut uns-Ihre Kritik bringt uns weiter"!
Die Behandlung von Wünschen und Beschwerden von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir nehmen Beanstandungen und Wünsche ernst und streben konstruktive Lösungen an.

Wenn Sie einen Wunsch oder eine Beschwerde haben, füllen Sie doch bitte das unten stehende Formular aus und werfen es in unseren "Wunsch- und Beschwerdebriefkasten" in der Eingangshalle der Geriatrischen Klinik. Sie können das Formular auch an heidi.rohner @ geriatrie-sg.ch mailen.


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   Beschwerdeformular.pdf


 
 
   
Patientenverfügung  
   

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen schriftlich festhalten, für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst zu entscheiden. Alle Ärztinnen und Ärzte respektieren Ihren Willen, ausser Ihr Wille verstösst gegen die Rechtsordnung.


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   Patientenverfügung
   Vorsorgevollmacht
   Leitfaden zur Gestaltung der letzten Lebensphase
   Umgang mit Patientenverfügungen


 
 
   
Betreuung am Ende des Lebens  
   

Alle Menschen kommen in ihrem Leben an einen Punkt, an dem sie mit Sterben und Tod konfrontiert werden. Entweder müssen wir uns mit dem bevorstehenden eigenen Tod oder mit dem Tod eines uns nahe stehenden Menschen auseinandersetzen.

Wir setzen die Prinzipien der Palliative Care seit Jahren erfolgreich um.

Palliative Care, so der englische Ausdruck, ist gemäss der Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO 1990 „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt.“

Bei der Palliativen Betreuung geht es nicht nur um würdevolle Sterbebegleitung, sondern vielmehr um das Ermöglichen eines würdevollen Lebens bis zum Tod. Die Lebensqualität von Patientinnen und Angehörigen soll durch das Vorbeugen und Lindern von belastenden Symptomen verbessert werden. Hierzu dienen das frühzeitige Erkennen von belastenden Symptomen, ein sorgfältiges Assessment und die Behandlung von Schmerzen und anderen Problemen im physischen, psychosozialen und spirituellen Bereich.

Das Betreuungsteam, bestehend aus Ärzten / Ärztinnen, Pflegenden, Therapeuten, etc. arbeitet nach einem bewährten Konzept, dem Liverpool Care Pathway of the Dying (LCP). Dieses Konzept wurde in England entwickelt und stellt die Lebensqualität am Ende des Lebens in den Mittelpunkt. Angesichts der existenziellen Themen Sterben und Tod wird auch im Spital und im Pflegeheim ein entsprechend würdiger Umgang mit Patienten und Angehörigen angestrebt.


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   Leitfaden Palliative Betreuung
   Broschüre für Angehörige (LCP)


 
 
   
Taxordnung Geriatrische Klinik per 1. Juli 2008  
   

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   Taxordnung Geriatrische Klinik


 
 
   
 
   

Stand: 5.9.2008 / BS